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Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn Sie anderen Personen Schaden zufügen und diese daraufhin Schadensforderungen gegen Sie stellen. Dazu zählen Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Sie greift selbst dann, wenn der Schaden durch Unaufmerksamkeit, Leichtsinn oder eine vergessene Pflicht entstanden ist. Die Privathaftpflicht ist eine der am weitesten verbreiteten Versicherungen in Deutschland, bereits über 85 % der Haushalte haben sich auf diesem Weg bereits abgesichert.

In welchen Fällen springt die Privathaftpflicht ein?

Die Privathaftpflichtversicherung greift grundsätzlich bei von Ihnen verursachten Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden.

Ein Sachschaden liegt vor, wenn Sie das Eigentum Dritter beschädigen oder zerstören. Dazu gehört das fallengelassene Smartphone einer Bekannten oder eines Bekannten ebenso wie ein Wohnungsbrand, der in Ihrer Wohnung ausgebrochen ist und auch die Nachbarwohnung beschädigt hat.

Bei einem Personenschaden liegt eine Verletzung oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung der geschädigten Person vor. Ob das ein gebrochener Finger, eine dauerhafte Lähmung oder gar der Tod ist: Die Privathaftpflicht übernimmt die Folgekosten, von der medizinischen Behandlung oder der Reha, vom Verdienstausfall bis zum Schmerzensgeld und im schlimmsten Fall sogar den Beerdigungskosten.

Manche Versicherungsunternehmen bieten bei ihren Tarifen weitergehende Zusatzleitungen an, die bei Bedarf dazugebucht werden können. Dazu zählen bspw. Schlüsselverlust oder Mietsachschäden, aber auch Gefälligkeitsschäden oder Schäden, die im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen.

Worauf sollte bei der Auswahl einer Privathaftpflicht geachtet werden?

Hier sei an erster Stelle die Höhe der Deckungssumme genannt. Bei vielen Sachschäden und besonders bei Personenschäden können enorm hohe Kosten entstehen, die alleine kaum oder gar nicht zu tragen sind. Als Faustregel gilt hier, dass die Deckungssumme mindestens 5 Millionen € betragen sollte.

Viele Privathaftpflichtversicherungen beinhalten eine bestimmte Selbstbeteiligung, d.h. dass Versicherte einen Teil des Schadens bis zur vereinbarten Höhe selbst übernehmen. Der preisliche Unterschied zu Tarifen ganz ohne Selbstbeteiligung ist jedoch eher gering, sodass man sich für eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung entscheiden sollte.

Ein weiteres Kriterium ist die Frage, ob der Versicherungsschutz für die ganze Familie gilt, ob also (minderjährige) Kinder und der Partner oder die Partnerin mitversichert sind. Auch Volljährige können in eine solche Familienversicherung aufgenommen werden, vorausgesetzt, sie befinden sich in der Ausbildung bzw. dem Studium oder leisten Grundwehr- oder Bundesfreiwilligendienst.

Wie viel kostet eine Privathaftpflichtversicherung?

Die Kosten für eine Privathaftpflicht variieren je nach Familienstand und es hängt auch davon ab, ob eine Selbstbeteiligung im Tarif enthalten ist. Dabei gibt es günstige Tarife, die dennoch einen guten Leistungsumfang bieten, bereits ab deutlich weniger als 2 € pro Monat. Wer allerdings Wert auf zusätzliche Leistungen oder höhere Deckungssummen legt, der sollte schon etwas tiefer in die Tasche greifen.

Übrigens: Die Kosten für eine Privathaftpflicht können im Bereich "Vorsorgeaufwand“ über die jährliche Steuererklärung von der Steuer abgesetzt werden.

Kontakt

Verivox GmbH
Max-Jarecki-Straße 21
D-69115 Heidelberg

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Über den Bestell-Button gelangen Sie direkt zum Angebot − und können sich noch weiter in Ruhe informieren. Sie lösen noch keine Bestellung aus! Wichtig ist lediglich, dass Sie im Falle einer Bestellung Ihre WEB.DE-E-Mail-Adresse angeben. Nur dann ist auch gewährleistet, dass Ihnen der Gutschein durch WEB.DE zugestellt werden kann.

¹ Prämienberechtigt sind nur WEB.DE Nutzerinnen und Nutzer oder WEB.DE Premium-Mitglieder, die eine neue Privathaftpflichtversicherung über diese Seite abschließen. Bitte geben Sie im Rahmen der Bestellung Ihre WEB.DE E-Mail-Adresse an. Nur dann ist sichergestellt, dass Ihnen der Gutschein zugestellt werden kann. Die nachträgliche Änderung der im Vertragsabschluss angegebenen E-Mail Adresse ist nicht möglich. Der Gutscheinversand erfolgt in einer separaten E-Mail, sobald der neu abgeschlossene Vertrag von der Versicherungsgesellschaft bestätigt wurde, ca. 1-3 Monate nach Versicherungsbeginn.

Sollten Sie gutscheinberechtigt sein und haben 3 Monate nach Vertragsbeginn noch keinen Gutschein erhalten, wenden Sie sich bitte an kooperationen@info.web.de. Ansonsten entfällt der Anspruch auf den Gutschein nach weiteren drei Monaten.

Prämienversandbedingungen: Die Abwicklung des Prämienversands übernimmt die 1&1 Mail & Media GmbH, Zweigniederlassung Karlsruhe. Teilnehmende erklären sich damit einverstanden, dass Verivox zur Prämienabwicklung (Versand per E-Mail, Reklamation etc.) ausschließlich Kontaktdaten (Anrede, Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse) an die 1&1 Mail & Media GmbH bzw. an das mit dem Prämienversand betraute Unternehmen übermittelt. Fehler bei der Dateneingabe gehen zu Lasten der teilnehmenden Person. Eine nochmalige Versendung oder Sperrung der Prämie ist nicht möglich.